Betreiberverantwortung im Facility Management
Gehören Immobilien zum Unternehmensvermögen, sind diese Assets im Sinne einer nachhaltigen Substanzerhaltung zu managen, aber auch die latenten Betreiberrisiken zu beherrschen.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist ein professionelles Facility Management unter Berücksichtigung der Betreiberverantwortung zu gewährleisten.
Der Betrieb von Gebäuden und Anlagen unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Regeln, Satzungen und sonstigen Bestimmungen, welche bezüglich anweisender und nachweisender Dokumente die Erstellung eines Facility Management Betreiberkonzeptes verlangen.
Ausgelöst wurde die Frage nach der Betreiberverantwortung in den letzten Jahren durch die Harmonisierung und Aktualisierung insbesondere der EU – Gesetzgebung und den damit einhergehenden immer größer werdenden Anforderungen aus nationalen und europäischen Reglungen.
Nunmehr tragen die Entscheidungsträger des Unternehmens die alleinige Verantwortung. Diese sind verpflichtet die Betriebssicherheit in Eigenverantwortung zu organisieren und zu gestalten. Es findet keine Enthaftung mehr durch staatliche Überwachungsstellen und deren Zertifizierung statt.
Dies erfordert zwingend Festlegungen zur Betreiberverantwortung und mithin zum Thema Compliance. Compliance ist die Umschreibung für die Regeltreue (auch Regelkonformität) von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.
Einmal mehr hat ein Gericht (OLG Hamm in seinem Urteil vom 19. Mai 2019 (Az. 8 U 146/18)) damit die Bedeutung von Compliance-Regeln hervorgehoben – Regelkenntnis und deren Einhaltung sind Voraussetzung für das rechtmäßige Handeln der Leitungsebenen und können bei Verstößen zu heftigen Strafen führen.
Facility Management ist mithin eine professionelle Managementdisziplin gemäß DIN EN 15221 und ISO 41001, die sich auf die effiziente und effektive Bereitstellung von Support-Services für die Organisationen konzentriert, denen sie dient.
Es geht also nicht nur um Bewirtschaftungskosten von Gebäuden und Anlagen, sondern um die Art und Weise der Bereitstellung von Sekundärleistungen für das eigentliche Kerngeschäft der jeweiligen Unternehmung.
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Minimierung der Betreiberrisken
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